Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte
Zeit in das THW aufgenommen.
Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis,
das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen
sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet.
Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der
wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können
beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen.
Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung
mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk besteht nicht.
Wie bin ich im THW-Dienst versichert?
Während des Dienstes im THW vom Einsatz bis hin zur Übung
und Ausbildung sind Sie gemäß §2 des siebten Buches
des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert.
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